Warnung vor nicht konformen Kettensägen

Zunehmend werden in verschiedenen Handelsformen „nicht konforme Geräte“ auf dem europäischen Markt vertrieben. Dabei bedeutet „Nichtkonformität“ die Nichterfüllung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Sicherheits- und Abgasvorschriften zum Schutz der Gerätebenutzer und der Umwelt.

Bei der DPLF (Deutsche Prüf- und Zertifizierungsstelle für Land- und Forsttechnik), einer anerkannten, neutralen Prüfstelle, wurden verschiedene Motorsägen-Typen allen Tests unterzogen, die ein solches Gerät vor der Vermarktung in der EU bestehen muss. Die untersuchten Maschinen erfüllten gesetzliche Anforderungen harmonisierter Sicherheits- und Umweltstandards nicht. Dies führt zu einem stark erhöhten Verletzungsrisiko für den Anwender und Dritte, außerdem zu einer erhöhten Gesundheits- und Umweltbelastung durch unzulässig hohe Abgasemissionen. Letztere wurden sogar mit Werten gemessen, welche um ein Vielfaches über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegen. Im Ergebnis dürfen baugleiche Maschinen im Rechtsraum der EU nicht in Verkehr gebracht werden – im Markt befindliche Maschinen stellen ein ernstes Risiko dar.

Im direkten Vergleich anhand von drei beispielhaft ausgewählten Tests, durchgeführt mit einer originalen STIHL MS 440 und einer nichtkonformen PowerHaus KW 6500, werden die verheerenden Folgen besonders deutlich. Dabei stellt die PowerHaus KW 6500 nicht nur eine Gefahr für den Kunden dar, sie täuscht ihn auch durch die Anmutung eines Originalprodukts durch die STIHL typische Farbgebung und verletzt damit die Farbmarke orange/hellgrau.