Entsorgung von Verpackungen

Informationen über die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen nach § 15 Verpackungsgesetz

Wir erfüllen die Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Deutschland und weisen Sie als unseren Kunden auf die Rückgabemöglichkeiten der nachstehenden Verpackungen hin:

  • Verkaufsverpackungen
    Verkaufsverpackungen können über die blaue Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden.
  • Transportverpackungen
    Transportverpackungen können zu einer geeigneten Sammelstelle im Handel oder in der Kommune gebracht werden.
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
    Hierzu gehören beispielsweise Mischöle, Kraftstoffe, Schmieröle, Kettenhaftöle und Fette. Restentleerte Behälter dieser Stoffe können bei einem unserer autorisierten Fachhandelsgeschäfte abgeben werden.

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter in unserem Versandlager unentgeltlich zurückzugeben. Sie tragen lediglich die Versandkosten.

STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG
Robert-Bosch-Straße 13
64807 Dieburg

Die oben genannten Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf.

Mit der Rückgabe kann eine umweltgerechte Verwertung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sichergestellt und zudem eine Erfüllung der Verwertungsanforderungen erleichtert werden.