Verträglichkeit STIHL Produkte mit Kraftstoff E10

Zur Schonung der Rohölvorkommen und des Klimas wurde EU-weit der Kraftstoff E10 eingeführt. Bei der Bezeichnung E10 handelt es sich um eine Abkürzung: „E“ steht für den Alkohol Ethanol, der dem Benzin beigemischt wird. Die Zahl 10 zeigt an, dass der Ethanol-Anteil bis zu 10% betragen darf. Das herkömmliche Superbenzin - mit maximal 5% Ethanol – bleibt weiterhin erhältlich. Zu erkennen ist E10 an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.

Der Kraftstoff E10 ist grundsätzlich für alle STIHL Motorsägen und Motorgeräte mit Motoren von Briggs & Stratton, Kawasaki und Kohler tauglich. Eine Nachjustierung des Vergasers kann eventuell erforderlich sein, um die geänderte Zusammensetzung des Kraftstoffes zu kompensieren. Dazu empfehlen wir, einen STIHL Fachhändler aufzusuchen.

STIHL empfiehlt, ein mit dem Kraftstoff E10 aufbereitetes Zweitaktgemisch nicht länger als 30 Tage aufzubewahren, um den Grad der Entmischung des Kraftstoffes zu mini­mieren. Entmischung bedeutet in diesem Zusammenhang: Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit bindet das Ethanol und setzt sich am Boden des Kanisters ab. Dies kann in der Folge zu Laufproblemen der Motoren führen. Entmischter Kraftstoff ist selbst nach kräftigem Schütteln nicht mehr einwandfrei.

Grundsätzlich können ungeeignete Betriebsstoffe oder ein von der Vorschrift abwei­chendes Kraftstoff-Öl Mischungsverhältnis zu Schäden am Triebwerk führen. Die beste Wahl sind deshalb STIHL MotoMix und STIHL Moto4Plus Kraftstoffe. Diese sind speziell auf die Motoren abgestimmt und garantieren hohe Leistung und lange Lebensdauer. Im Übrigen lassen sich diese Kraftstoffe im Gegensatz zu Tankstellenkraftstoff auch über längere Zeiträume hinweg problemlos lagern.